AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen , Seminare – Coaching (AGB)

1. Anmeldung und Vertragsabschluss

Alle von CONCEPT SUCCESS PROMOTION bzw. CONCEPT SALES PROMOTION, – im weiteren Text CSP genannt, – erstellten Angebote sowie alle erbrachten Leistungen, erfolgen ausschließlich zu diesen Geschäftsbedingungen. Sämtliche Angebote von CSP sind freibleibend und unverbindlich, hingegen sind Bestellungen, Aufträge oder Anmeldungen, die vom Kunden bzw. Auftraggeber schriftlich, via Telefon, Telefax, E-Mail oder anderer Form getätigt werden, verbindlich.

Anmeldungen zu Seminaren, Workshops und ähnlichen – von CSP durchgeführten Veranstaltungen, können telefonisch, schriftlich, E-Mail oder per Telefax vorgenommen werden. Der Vertrag zwischen CSP und dem Kunden bzw. dem Auftraggeber entsteht durch die von CSP übermittelte Auftrags – bzw. Annahmebestätigung. Da die Teilnehmerzahl für die Seminare begrenzt ist, berücksichtigen wir die Anmeldungen in der Reihenfolge ihres Eingangs. Ihre Daten werden für interne Zwecke elektronisch gespeichert. Sogenannte kostenlose Zusatzleistungen können von CSP nach eigenem Ermessen und freiwillig erbracht werden. Es besteht jedoch für solche kostenlosen Zusatzleistungen kein vertragliches Recht auf Durchführung oder Inanspruchnahme und ist daher kein vertraglicher Bestandteil.

2. Absagen und Widerrufsrecht

Sie können Ihre Anmeldungen bzw. Auftrag zur Leistungserbringung bis 20 Werktage vor Seminarbeginn bzw. des vereinbarten Liefertermins oder Leistungserbringung kostenfrei widerrufen. Wenn Sie Ihre Anmeldung bzw. Ihren Auftrag erst innerhalb von 19 Werktagen vor Seminarbeginn (dabei wird der Tag des Seminarbeginns nicht mitgerechnet) stornieren oder zum Seminar nicht erscheinen, stellen wir Ihnen die volle Seminargebühr in Rechnung. Maßgebend ist jeweils der Eingang der schriftlichen Absage bzw. Stornierung bei CSP. Der Vertragspartner hat jederzeit die Möglichkeit, einen fachlich geeigneten Ersatzteilnehmer aus seinem Unternehmen zu benennen. Ergeben sich nach Vertragsabschluß Zweifel an der Kreditwürdigkeit des Vertragspartners, ist CSP berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Mangelnde Kreditwürdigkeit gilt als gegeben, wenn der Vertragspartner oder Käufer eine fällige Rechnung trotz Mahnung nicht bezahlt. CSP behaltet sich Absagen von Seminaren, Workshops und ähnlichen Veranstaltungen aus organisatorischen Gründen -, etwa bei Nichterreichen der vom Seminartyp abhängigen Mindestteilnehmerzahl, bei kurzfristigem, krankheitsbedingtem Ausfall des Referenten, oder aus technischen Gründen, vor. Bei einer Absage seitens CSP wird CSP versuchen, Sie auf einen anderen Termin und/oder auf einen anderen Veranstaltungsort umzubuchen, sofern Sie hiermit einverstanden sind. Andernfalls erhalten Sie Ihre bezahlten Gebühren oder Honorare zurück, – weitergehende Ansprüche bestehen nicht.

3. Trainingsleitung und Referenteneinsatz

CSP oder Partnerreferenten wird/werden die gebuchten Veranstaltungen gemäß der Beschreibung im Veranstaltungsprogramm bzw. Angebot durchführen; geringfügige inhaltliche Abweichungen bleiben vorbehalten. CSP behält sich bei allen Veranstaltungen das Recht vor, Ersatzreferenten/Trainer einzusetzen und – mit rechtzeitigen Vorankündigung – Termin- und Ortsverschiebungen vorzunehmen. Bei Terminverschiebungen, die durch CSP vorgenommen wurden, hat der Teilnehmer das Recht, innerhalb von fünf Werktagen nach Zugang der Mitteilung durch schriftliche Information ohne Stornogebühren abzusagen.

4. Preise

Es gelten die im aktuellen Angebot genannten Preise, Teilnehmergebühren bzw. Honorare für den Beratertag bzw. Beratungseinheit (siehe Leistungsangebot – Concept Sales Promotion). Die Seminargebühr schließt die Kosten für das Seminar, die Seminarunterlagen, Mittagessen sowie Erfrischungsgetränke ein. Anreise, Übernachtung und weitere Verpflegung sind in der Seminargebühr nicht enthalten. Gebühren, Honorare werden in Euro angeführt und verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer, wenn nicht explizit die Beträge mit inkludierter Mehrwertsteuer angeführt sind. Leistungen laut Consulting – Verträge werden nach der jeweils gültigen Preisliste abgerechnet, – anfallende Spesen für Anreise und Übernachtung außerhalb des Domizils von CSP ab Stadtgrenze Wien, sowie besondere Aufwendungen in Zusammenhang mit der Leistungserbringung werden gesondert verrechnet.

5. Gebühren und Honorare

Die Gebühren für den Besuch der von CSP durchgeführten Seminare, Workshops oder ähnlichen Veranstaltungen, sind bis spätestens 10 Werktage vor dem Veranstaltungstermin einzubezahlen. Eine nur zeitweise Teilnahme an den von CSP durchgeführten Veranstaltungen und Seminaren berechtigt Sie nicht zu einer Minderung der von CSP geforderten Gebühren. Gebühren, Honorare und andere Zahlungen an CSP sind, – sofern keine anderen schriftlichen Vereinbarungen getroffen wurden, sofort nach Erhalt der Rechnung ohne Abzug zur Zahlung fällig. Schuldbefreiend wirkt ausschließlich der Zahlungseingang auf dem Konto der Bank Austria UniCredit Group, BLZ 12000, Kontonummer 1256 022 4300, lautend auf CSP Wolf-Dieter Magerl. Bei Zahlungsverzug kommen die gesetzlichen Verzugszinsen und Mahnspesen sowie alle aus diesem Geschäftsfall anlaufenden Kosten, die zur Einbringung der offenen Forderung dienlich sind, zur Verrechnung. Etwaige Rabatte und Nachlässe werden ausschließlich nur dann gewährt, wenn der Rechnungsbetrag zeitgerecht einbezahlt wird, ansonsten jeder Rabatt oder Nachlass verfällt und der im Auftragstext, Anmeldungstext oder Auftragsbestätigung angeführte Normalpreis zur Nachverrechnung kommt. Ebenso wird bei Zahlungsverzug eine etwaige Teilzahlungsvereinbarung gegenstandslos und der Gesamtbetrag wird sofort fällig.

6. Durchführungsabweichung

Wir behalten uns vor, Termine und Durchführungsorte zu ändern.

7. Haftung

In den von CSP durchgeführten Seminaren und Workshops werden Unterricht und Übungen so gestaltet, dass ein aufmerksamer Teilnehmer die Seminarziele erreichen kann. Für den Schulungserfolg haftet CSP sowie seine Referenten jedoch nicht. CSP haftet ausschließlich für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit der Mitarbeiter und Trainer, jedoch nicht über den Auftragswert hinaus. Die Haftung wird der Höhe nach auf den Auftragswert begrenzt. Unmittelbarer oder mittelbarer Schaden wie z.B. Mangelfolgeschaden, wird nicht ersetzt. Ansprüche wie Wandlung und Minderung, Erstattung von Arbeitslöhnen, Verzugsstrafen usw. sind ausgeschlossen. Die Teilnahme an kostenlosen Veranstaltungen sowie die Inanspruchnahme von solchen kostenlosen Zusatzleistungen, so wie unter „kostenlose Zusatzleistung“ beschrieben, erfolgt durch den Teilnehmer freiwillig und auf eigenes Risiko. Für solche kostenlose Leistungen oder Veranstaltungen übernimmt CSP im Schadensfall sowie für Folgeschäden keine Haftung oder Gewährleistung.

8. Copyright

Alle Rechte, auch die der Übersetzung, der Nachdrucks und der Vervielfältigung der Trainingsunterlagen oder von Teilen daraus behalten wir uns vor. Kein Teil der Trainingsunterlagen darf, – auch auszugsweise-, ohne schriftliche Genehmigung der Geschäftsleitung von CSP in irgendeiner Form – auch nicht für Zwecke der Unterrichtsgestaltung – reproduziert, insbesondere unter Verwendung elektronischer Systeme verarbeitet, vervielfältigt, vorbereitet oder zu öffentlichen Wiedergaben benutzt werden.

9. Eingetragene Warenzeichen

CSP übernimmt keine Gewähr dafür, dass die erwähnten Produkte, Verfahren und sonstige Namen frei von Schutzrechten Dritter sind.

10. Datenschutz

CSP ist berechtigt, alle bei Vertragsabwicklung bekannt gewordenen persönlichen Daten der Teilnehmer für eigene Zwecke zu speichern und zu verarbeiten. Eine Weitergabe der gespeicherten Daten an Dritte wird nur bei Einwilligung des Betroffenen durchgeführt.

11. Gerichtsstand

Als Gerichtsstand gilt für beide Teile das sachlich in Betracht kommende Gericht des Gerichtssprengels Wien. Es gilt ausschließlich das Recht der Republik Österreich.

Allgemeine Geschäftsbedingungen CSP360°

1. Anwendbarkeit der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

Mit der Auftragserteilung anerkennt der Auftraggeber deren Anwendbarkeit. Abweichende Vereinbarungen können rechtswirksam nur schriftlich getroffen werden. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gehen allfälligen Geschäftsbedingungen des Auftraggebers oder des Mittlers vor. Im nachfolgendem Text wird/werden das/die beauftragende Unternehmen/Personen als „Vertragspartner“ von Concept Success Promotion, Wolf-Dieter Magerl – gekürzt „CSP“ bezeichnet.

2. Urheberrechtliche Bestimmungen

2.1. Alle Urheber- und Leistungsschutzrechte der hergestellten Lichtbilder (§§ 1, 2 Abs. 2,73ff UrhG) stehen CSP zu. Nutzungsbewilligungen (Veröffentlichungs- rechte etc.) gelten nur bei ausdrücklicher Vereinbarung als erteilt. Der Vertragspartner erwirbt in diesem Fall eine einfache (nicht exklusive und nicht ausschließende), nicht übertragbare (abtretbare) Nutzungsbewilligung für den ausdrücklich vereinbarten Verwendungszweck und innerhalb der vereinbarten Grenzen (Auflageziffer, zeitliche und örtliche Beschränkungen etc.); im Zweifel ist der in der Rechnung bzw. im Lieferschein angeführte Nutzungsumfang maßgebend. Jedenfalls erwirbt der Vertragspartner nur so viel Rechte wie es dem offengelegten Zweck des Vertrags (erteilten Auftrags) entspricht. Mangels anderer Vereinbarung gilt die Nutzungsbewilligung nur für eine einmalige Veröffentlichung (in einer Auflage), nur für das ausdrücklich bezeichnete Medium des Auftraggebers und nicht für Werbezwecke als erteilt.

2.2. Der Vertragspartner ist bei jeder Nutzung (Vervielfältigung, Verbreitung, Sendung etc.) verpflichtet, die Herstellerbezeichnung (Namensnennung) bzw. den Copyrightvermerk im Sinn des WURA (Welturheberrechtsabkommen) deutlich und gut lesbar (sichtbar), insbesondere nicht gestürzt und in Normallettern, unmittelbar beim Panoramabild und diesem eindeutig zuordenbar wie folgt anzubringen:

Foto: © Concept Success Promotion – W.D.Magerl; Ort und, sofern veröffentlicht, Jahreszahl der ersten Veröffentlichung.

Dies gilt auch dann, wenn das Lichtbild nicht mit einer Herstellerbezeichnung versehen ist. Jedenfalls gilt diese Bestimmung als Anbringung der Herstellerbezeichnung im Sinn des

§ 74 Abs 3. UrhG. Ist das Panoramabild auf der Vorderseite (im Bild) signiert, ersetzt die Veröffentlichung dieser Signatur nicht den vorstehend beschriebenen Herstellervermerk.

2.3. Jede Veränderung des Digitalbilds bedarf der schriftlichen Zustimmung von CSP. Dies gilt nur dann nicht, wenn die Änderungen nach dem CSP bekannten Vertragszweck erforderlich sind.

2.4. Die Nutzungsbewilligung gilt erst im Fall vollständiger Bezahlung des vereinbarten Aufnahme- und Verwendungshonorars und nur dann als erteilt, wenn eine ordnungsgemäße Herstellerbezeichnung bzw. Namensnennung (Punkt 2.2. oben) erfolgt.

2.5. Anstelle des § 75 UrhG gilt die allgemeine Vorschrift des § 42 UrhG.

2.6. Im Fall einer Veröffentlichung sind zwei kostenlose Belegexemplare zuzusenden. Bei kostspieligen Produkten (Kunstbücher, Videokassetten, DVD‘s) reduziert sich die Zahl der Belegexemplare auf ein Stück.

3. Eigentum am Digitalmaterial-Archivierung

3.1. Das Eigentumsrecht am digitalen Exemplar steht CSP zu. CSP überlässt dem Vertragspartner gegen vereinbarte und angemessene Honorierung die für die vereinbarte Nutzung erforderlichen Aufsichtsbilder ins Eigentum; sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart ist. Ist dies der Fall, gilt die Nutzungsbewilligung gleichfalls nur im Umfang des Punktes 2.1. als erteilt.

3.2. CSP ist berechtigt, die Digitalbilder in jeder ihm geeignet erscheinenden Weise (auch auf der Vorderseite) mit seiner Herstellerbezeichnung zu versehen. Der Vertragspartner ist verpflichtet, für die Integrität der Hersteller/Urheberbezeichnung zu sorgen, und zwar insbesondere bei erlaubter Weitergabe an Dritte (Druckereien oder Webauftritte etc.). Erforderlichenfalls ist die Hersteller/Urheberbezeichnung anzubringen bzw. zu erneuern. Dies gilt insbesondere auch für alle bei der Herstellung erstellten Vervielfältigungsmittel (Lithos, Platten etc).

3.3. CSP wird die Aufnahme ohne Rechtspflicht archivieren. Im Fall des

Verlustes oder der Beschädigung stehen dem Vertragspartner keinerlei Ansprüche zu.

3.4. CSP ist berechtigt, ohne Rechtspflicht oder anderweitiger Verpflichtungen gegenüber dem Vertragspartner, die von ihm produzierten Aufnahmen auf eigenen Internet-Seiten für Werbezwecke oder als Referenz zu nutzen.

4. Ansprüche Dritter

Für die Einholung einer allenfalls erforderlichen Zustimmung abgebildeter Gegenstände (z.B. Werke der Bildenden Kunst, Muster und Modelle, Marken, Fotovorlagen etc.) oder Personen (z.B. Modelle oder während der Aufnahme anwesenden Personen) hat der Vertragspartner zu sorgen. Er hält CSP sowie seiner beauftragten Subunternehmen, diesbezüglich schad- und klaglos, insbesondere hinsichtlich der Ansprüche nach §§ 78 UrhG, 1041 ABGB. CSP sowie der Fotograf garantieren die Zustimmung von Berechtigten (Urheber, abgebildete Personen etc.), insbesondere von Modellen und/oder während der Aufnahme anwesenden Personen, nur im Fall ausdrücklicher schriftlicher Zusage für die vertraglichen Verwendungszwecke (Punkt 2.1.).

Ebenso hat der Vertragspartner für ein störungsfreies Umfeld für die zu erstellenden Aufnahme zu sorgen. Während einer Aufnahme dürfen sich keine Personen oder Gegenstände vor der Kamera aufhalten oder bewegen, ohne dass dies bereits vor Beginn der Aufnahme in Absprache mit dem Fotografen oder Aufnahmeteam vereinbart wurde.

5. Verlust und Beschädigung

5.1. Im Fall des Verlusts oder der Beschädigung von über Auftrag hergestellten Aufnahmen haftet CSP – aus welchem Rechtstitel immer – nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Die Haftung ist auf eigenes Verschulden und dasjenige seiner Bediensteten beschränkt; für Dritte haftet CSP nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit bei der Auswahl. Jede Haftung ist auf die Materialkosten und die kostenlose Wiederholung der Aufnahmen (sofern und soweit dies möglich ist) beschränkt. Weitere Ansprüche stehen dem Vertragspartner nicht zu; CSP haftet insbesondere nicht für allfällige Reise- und Aufenthaltsspesen sowie für Drittkosten (Modelle, Assistenten, Visagisten und sonstiges Aufnahmepersonal) oder für entgangenen Gewinn und Folgeschäden.

5.2. Punkt 5.1. gilt entsprechend für den Fall des Verlusts oder der Beschädigung übergebener Vorlagen (Layouts, Display-Stücke, sonstige Vorlagen etc.) und übergebene Produkte und Requisiten. Wertvollere Gegenstände sind vom Vertragspartner zu versichern.

5.3. Eine Valorisierung der genannten Beträge bleibt vorbehalten.

6. Leistung und Gewährleistung

6.1. Das von CSP beauftragte Subunternehmen/Aufnahmeteam/Fotograf wird den erteilten Auftrag sorgfältig ausführen. Sofern der Vertragspartner keine schriftlichen Anordnungen trifft, ist CSP hinsichtlich der Art der Durchführung des Auftrags frei. Dies gilt insbesondere für die Bildauffassung, die Auswahl der Fotomodelle, des Aufnahmeorts und der angewendeten optisch technischen (fotografischen) Mittel. Abweichungen von früheren Lieferungen stellen als solche keinen Mangel dar.

6.2. Für Mängel, die auf unrichtige oder ungenaue Anweisungen des Vertragspartners zurückzuführen sind, wird nicht gehaftet (§ 1168a ABGB). Jedenfalls haftet CSP nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. CSP haftet nicht für mangel- oder fehlerhafter Implementierung der Bilddaten sowie mangel- oder fehlerhafte Wiedergabe in Medien oder Ausgabegeräten.

6.3. Der Vertragspartner trägt das Risiko für alle Umstände, die nicht an CSP liegen, wie Wetterlage bei Außenaufnahmen, rechtzeitige Bereitstellung von Produkten und Requisiten, Reisebehinderungen etc.

CSP ist berechtigt, den Aufnahmetermin für eine geplante Außenaufnahme, aufgrund von extremen Wetterbedingen, wie Regen, Wind, Sturm, Schnee oder sonstige klimatische Bedingungen, nicht wahr zu nehmen. CSP verpflichtet sich zugleich, einen neuen Aufnahmetermin, nach Abstimmung mit dem Vertragspartner, zu vereinbaren insofern die Wetterbedingungen dies zulassen.

6.4. CSP ist berechtigt, im Falle einer Absage des vereinbarten Aufnahmetermins vor Ort, durch den Auftraggeber, einen Betrag über 50% der gesamten Auftragssumme zu verrechnen. Sollte die Aufnahme nachträglich zu einem späteren Zeitpunkt, nach Abstimmung mit CSP, stattfinden, gelten die 50% als Anzahlung. Sollte eine Durchführung der Aufnahmen zum Aufnahmetermin aus Gründen die der Vertragspartner zu vertreten hat (z.B. nicht den Anforderungen entsprechend vorbereiteter Aufnahmeort, etc.), nicht möglich sein, ist CSP berechtigt, eine Zeitaufwandentschädigung von zumindest € 120,– bzw. allfällige Neben- und Personalkosten zuzügl. 20% Mwst. in Rechnung zu stellen.

6.4. Sendungen reisen auf Kosten und Gefahr des Vertragspartners.

6.5. Alle Beanstandungen müssen längstens innerhalb von 3 Werktagen nach Lieferung schriftlich und unter Vorlage aller Unterlagen erfolgen. Nach Ablauf dieser Frist gilt die Leistung als auftragsgemäß erbracht.

6.6. Im Fall von erheblicher Mangelhaftigkeit steht dem Vertragspartner nur ein Verbesserungsanspruch durch CSP zu. Ist eine Verbesserung unmöglich oder wird sie von CSP abgelehnt, steht dem Vertragspartner ein Preisminderungsanspruch zu. Für unerhebliche Mängel oder am Aufnahmeort liegenden Mängel wird nicht gehaftet. Punkt 5.1. gilt entsprechend.

6.7. Fixgeschäfte liegen nur bei ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung vor. Im Fall allfälliger Lieferverzögerungen gilt Punkt 5.1. entsprechend.

6.8. Die Honorar- und Lizenzgebührenansprüche stehen unabhängig davon zu, ob das Material urheber- und/oder leistungsschutzrechtlich (noch) geschützt ist.

7. Honorar, Leistungsvergütung

7.1. Mangels ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung steht CSP ein Honorar/Leistungsvergütung  nach seinen jeweils gültigen Preislisten, sonst ein angemessenes Honorar bzw. Leistungsvergütung zu.

7.2. Das Honorar bzw. Leistungsvergütung steht auch für Layout- oder Präsentationsaufnahmen dann zu, wenn eine Verwertung unterbleibt oder von der Entscheidung durch Dritte abhängt. Auf das Aufnahmehonorar bzw. Leistungsvergütung werden in diesem Fall keine Preisreduktionen gewährt.

7.3. Alle Material- und sonstigen Kosten (Requisiten, Produkte, Modelle, Reisekosten, Aufenthaltsspesen, Visagisten etc.), auch wenn deren Beschaffung durch CSP erfolgt, sind gesondert zu bezahlen.

7.4. Im Zuge der Durchführung der Arbeiten vom Vertragspartner gewünschte Änderungen gehen zu seinen Lasten.

7.5. Konzeptionelle Leistungen (Beratung, Layout, digitale Bildmanipulation, sonstige grafische Leistungen die mit der Erstellung des Panoramas nicht in Verbindung stehen etc.) sind im Aufnahmehonorar nicht enthalten. Dasselbe gilt für einen überdurchschnittlichen organisatorischen Aufwand oder einen solchen Besprechungsaufwand.

7.6. Nimmt der Vertragspartner von der Durchführung des erteilten Auftrags aus welchen Gründen auch immer Abstand, steht CSP mangels anderer Vereinbarung die Hälfte des   Auftragswertes zuzüglich aller tatsächlich angefallenen Nebenkosten zu. Im Fall unbedingt erforderlicher Terminänderungen (z.B. aus Gründen der Wetterlage) sind ein dem vergeblich erbrachten bzw. reservierten Zeitaufwand entsprechendes Honorar und alle Nebenkosten zu bezahlen.

7.7. Das Honorar  sowie alle in Angeboten und Beauftragungen angeführten Preise bzw. Honorare  versteht sich zuzüglich Umsatzsteuer in ihrer jeweiligen gesetzlichen Höhe.

8. Lizenzhonorar

8.1. Sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, steht CSP im Fall der Erteilung einer Nutzungsbewilligung ein Veröffentlichungshonorar in vereinbarter oder angemessener Höhe zu.

8.2. Das Veröffentlichungshonorar versteht sich zuzüglich Umsatzsteuer in ihrer jeweiligen gesetzlichen Höhe.

8.3. Unbeschadet aller gesetzlichen Ansprüche nach den §§ 81ff und 91ff UrhG gilt im Fall der Verletzung der Urheber- und/oder Leistungsschutzrechte an den vertragsgegenständlichen Aufnahmen folgendes: Die Ansprüche nach § 87 UrhG stehen unabhängig von einem Verschulden zu. Im Fall der Verletzung des Rechts auf die Hersteller/Urheberbezeichnung steht als immaterieller Schaden (§ 87 Abs. 2 UrhG) vorbehaltlich eines hinzukommenden Vermögensschadens (§ 87 Abs. 1 UrhG) zumindest ein Betrag in der Höhe des angemessenen Entgelts (§ 86 UrhG) zu. Der Auskunftsanspruch nach § 87a Abs. 1 UrhG gilt auch für den Beseitigungsanspruch.

9. Zahlung

9.1. Mangels anderer ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung ist bei Auftragserteilung eine Akontozahlung in der Höhe von 50 % der voraussichtlichen Rechnungssumme inkl. 20% Mwst. zu leisten. Sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, ist das Resthonorar / restliche Leistungsvergütung nach Rechnungslegung sofort bar zur Zahlung fällig. Sofern ein Zahlungsziel vereinbart wird, sind die gelegten Rechnungen längstens binnen 8 Tagen ab Rechnungslegung zur Zahlung fällig. Die Rechnungen sind ohne jeden Abzug und spesenfrei zahlbar. Im Fall der Übersendung (Postanweisung, Bank- oder Postsparkassenüberweisung etc.) gilt die Zahlung erst mit dem Zahlungseingang auf dem Konto von CSP als erfolgt. Das Risiko des Postwegs gerichtlicher Eingaben (Klagen, Exekutionsanträge) gehen zu Lasten des Vertragspartners. Verweigert der Vertragspartner (Auftraggeber) die Annahme wegen mangelhafter Erfüllung oder macht er Gewährleistungsansprüche geltend, ist das Honorar / Leistungsvergütung gleichwohl zur Zahlung fällig.

9.2. Bei Aufträgen, die mehrere Einheiten umfassen, ist CSP berechtigt, nach Lieferung jeder Einzelleistung eine Rechnung zu legen.

9.3. Im Fall des Verzugs gelten – unbeschadet übersteigender Schadenersatzansprüche – Zinsen und Zinseszinsen in der Höhe von 5% über der jeweiligen Bankrate ab dem Fälligkeitstag als vereinbart. Für Zwecke der Zinsenberechnung ist für das jeweilige Kalenderjahr die am 2. Jänner des entsprechenden Jahres festgesetzte Bankrate für das gesamte Kalenderjahr maßgebend.

9.4. Mahnspesen und die Kosten – auch außergerichtlicher – anwaltlicher Intervention gehen zu Lasten des Vertragspartners.

9.5. Soweit gelieferte Bilder ins Eigentum des Vertragspartners übergehen, geschieht dies erst mit vollständiger Bezahlung des Aufnahmehonorars samt Nebenkosten.

10. Auftragsstornierung

10.1. Ein firmenmäßig gezeichneter Auftrag stellt die eindeutige Willenserklärung des Auftraggebers dar und kann grundsätzlich nicht storniert werden.

10.2. Der ungerechtfertigte und einseitige Rücktritt vom Auftrag hat zur Folge, dass 50% zuzügl. 20% Mwst. des Auftragswertes als Pönale sofort zur Zahlung fällig werden.

10.3. CSP behält sich das Recht vor, allfällige Aufwendungen, Schäden und entstandene Ausfälle die durch den Rücktritt des Auftraggebers entstehen, separat in Rechnung zu stellen. Darunter fällt insbesondere der Zeitaufwand der zur Entstehung des Auftrages erforderlich wurde. Als Zeitaufwandentschädigung werden € 120,– zuzügl. 20% Mwst. pro angefangene Stunde in Rechnung gebracht.

11. Schlussbestimmungen

11.1. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Wien. Im Fall der Sitzverlegung können Klagen am alten und am neuen Betriebssitz anhängig gemacht werden.

11.2. Das Produkthaftpflichtgesetz (PHG) ist nicht anwendbar; jedenfalls wird eine Haftung für andere als Personenschäden ausgeschlossen, wenn der Vertragspartner Unternehmer ist. Im Übrigen ist österreichisches Recht anwendbar, das auch dem internationalen Kaufrecht vorgeht.

11.3. Schad- und Klagloshaltungen umfassen auch die Kosten außergerichtlicher Rechtsverteidigung.

11.4. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten insoweit nicht, als zwingende Bestimmungen des KSchG entgegenstehen. Teilnichtigkeit einzelner Bestimmungen (des Vertrags) berührt nicht die Gültigkeit der übrigen Vertragsbestimmungen.

11.5. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für von CSP bzw. den von CSP beauftragten Subunternehmen oder Fotografen auftragsgemäß hergestellten Bildmaterial bzw. Panoramafotografien sinngemäß, und zwar unabhängig von dem angewendeten Verfahren und der angewendeten Technik.

Wien, im April 2013